Information für Verbraucher nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Information zur Barrierefreiheit von Zahlungskonto und Zahlungsdiensten 

Name und Anschrift der Bank: 

comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

Pascalkehre 15 
25451 Quickborn 
Deutschland 

Telefon: +49 4106 708 25 00

Liebe Kundin / lieber Kunde, 

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdiensten? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. 

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen. 

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert: 

Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste.

Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.

  • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden?
    In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. 
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen?
    In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
  • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? 
    In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.


Ihre comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

Inhaltsverzeichnis

1. Erläuterung unsere Dienstleistungen 

In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleitungen wichtig sind.

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1.1 Was ist ein Zahlungskonto?

Ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen (Zahlungsvorgänge) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich:

  • Sie können das Zahlungskonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt.
  • Sie können das Zahlungskonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen.
  • Und Sie können das Zahlungskonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer Zahlungskarte).
  • Überweisungen können Sie in der Banking-App „comdirect App“ und im Online-Banking auf der Website „www.comdirect.de“ beauftragen. Wenn Sie Überweisungen bei comdirect vornehmen wollen, müssen Sie ein gültiges TAN-Verfahren aktiviert haben, damit die aufgegebene Überweisung freigegeben werden kann. Hierfür nutzen Sie bitte die „comdirect photoTAN App“.

Wir bieten folgende Zahlungskonten an:

  • Girokonto Aktiv
  • Girokonto Extra
  • Girokonto Plus
  • Junior Giro

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1.2 Was sind Zahlungsdienste?

Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto. Diese Dienstleistungen nennt man Zahlungsdienste. Wir bieten Ihnen die folgenden Zahlungsdienste an:

  • Bargeld-Einzahlungen (siehe 1.4)
  • Bargeld-Auszahlungen (siehe 1.5 und 1.10)
  • Ausführung von Überweisungen einschließlich von Daueraufträgen/Terminüberweisungen (siehe 1.6)
  • Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften (siehe 1.7)
  • Zahlungsvorgänge mit der Zahlungskarten] (siehe 1.8, 1.9 und 1.10)

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1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?

Wenn Sie Interesse an einem Zahlungskonto haben, müssen Sie mit uns einen Zahlungskontovertrag (Zahlungsdiensterahmenvertrag) abschließen. Wir richten dann ein Zahlungskonto für Sie ein, sobald Sie sich identifiziert haben. Die Legitimation kann beispielsweise über Video, den elektronischen Personalausweis oder bei einer Post-Filiale erfolgen. Über Ihr Zahlungskonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Bargeld-Einzahlungen, Bargeld-Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge). Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Zahlungskonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug (bei comdirect Finanzreport genannt) abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Der Finanzreport wird Ihnen monatlich in Ihrer PostBox zur Verfügung gestellt. Bei der PostBox handelt es sich um ein elektronisches Postfach. Die PostBox können Sie über das Online-Banking oder die Banking-App aufrufen. Auf dem Finanzreport finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, der sogenannte Tagessaldo. Das ist Ihr Kontostand.

Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung. Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent. Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt.

Zu Ihrem Zahlungskonto erhalten Sie standardmäßig eine Visa-Debitkarte als Zahlungskarte. Sollten Sie Interesse an einer girocard (Debitkarte) oder Visa-Kreditkarte (Kredit-Zahlungskarte) haben, sind diese nicht als Standardleistung mitinbegriffen, können aber vereinbart werden.

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1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung?

Wenn Sie Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen wollen, haben Sie die Möglichkeit Bargeld an Geldautomaten (Einzahlungsautomaten) der Commerzbank AG einzuzahlen. Zum Bedienen der Einzahlungsautomaten brauchen Sie Ihre comdirect girocard (Debitkarte). Diese Karte ist optional erhältlich.

Weitere Möglichkeiten zur Bargeld-Einzahlung bestehen am Schalter in den Filialen der Commerzbank AG sowie bei den teilnehmenden Einzelhändlern unseres Partners Barzahlen. Wo genau Sie Bargeld-Einzahlungen im Einzelhandel vornehmen können, finden Sie in unserer Geldautomatensuche auf der Webseite.

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1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?

Wenn Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto abheben wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld bei teilnehmenden Einzelhändlern im Inland mit Ihrer Visa-Debitkarte oder Ihrer girocard (Debitkarte) abheben. Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) mit Ihrer girocard (Debitkarte) abheben. Das können unsere eigenen Geldausgabe-Automaten oder Geldausgabe-Automaten von anderen Banken sein. Mit Ihrer VisaDebitkarte können Sie Bargeld an Automaten mit Visa-Zeichen weltweit abheben. Beachten Sie, dass bei einigen Geldautomaten von anderen Banken und Dienstleistern Entgelte für das Abheben erhoben werden können. Dies wird Ihnen bei vor der Bargeld-Auszahlung am Geldausgabe-Automat angezeigt.

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1.6 Wie funktioniert eine Überweisung (einschließlich Dauerauftrag/Terminüberweisung)?

Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zu Lasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmte Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Zahlungskonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Ein Dauerauftrag ist eine Überweisung, die regelmäßig beispielsweise monatlich wiederkehrend ausgeführt wird. Eine Terminüberweisung wird nicht sofort sondern zu einem von Ihnen bestimmten Datum ausgeführt.

Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen: Sie können das Online-Banking oder die comdirect App nutzen.

Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen:

  • Name des Zahlungsempfängers
  • IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer)
  • eventuell BIC (Bankidentifizierungscode)
  • Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung

Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen.
  • Ihr Überweisungsauftrag ist authentifiziert, durch das TAN-Verfahren.
  • Sie haben alle nötigen Angaben gemacht.

Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Eine Kreditlinie ist eine festgelegte obere Grenze für einen Kredit, die Sie bei uns aufgenommen haben. Überweisungen können auch als Daueraufträge sowie als Terminüberweisungen beauftragt werden. Dauerauftrag bedeutet, dass Ihre Überweisung regelmäßig, bspw. jeden Monat zum gleichen Tag ausgeführt wird. Terminüberweisung bedeutet, dass wir die Überweisung nicht sofort, sondern erst zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt ausführen werden.

Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr.

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1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift?

Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein technisches Standardverfahren zur Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit anderen Ländern in Europa außerhalb der EU. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Schweiz. SEPA steht für Single Euro Payments Area beziehungsweise für Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mittels der Lastschrift wird ein bestimmter Geldbetrag zu Lasten Ihres Kontos eingezogen. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, die Lastschrift einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Das SEPA-Lastschrift-Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt uns als Bank, Ihr Zahlungskonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift ist erforderlich: Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Ansonsten wird die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurückgegeben.

Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen. Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer

Lastschrift widersprechen, schreiben wir grundsätzlich den Geldbetrag Ihrem Zahlungskonto wieder gut.

Alle wichtigen Regelungen zum Zahlungsdienst SEPA-Basis-Lastschrift finden Sie in den Bedingungen für die SEPA-Basis-Lastschrift.

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1.8. Welche Funktionen haben die Zahlungskarten?

Sie erhalten bei Kontoeröffnung eine Visa-Debitkarte zu Ihrem Zahlungskonto dazu.

Zusätzlich können Sie eine girocard (Debitkarte) und eine Visa-Kreditkarte beantragen.

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1.8.1 Funktionen der Visa-Debitkarte

Die Visa-Debitkarte hat die folgenden Funktionen:

  • Bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen im Inland, im Ausland und bei Online-Kartenzahlungen. Kassenterminals sind Geräte zum Lesen Ihrer Visa-Debitkarte.
  • Bargeldgeld-Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten der Commerzbank AG und von anderen Banken und Dienstleistern mit Visa-Zeichen weltweit. Für die Geldausgabe an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken und Dienstleistern, können Gebühren anfallen.
  • Zum Schutz der Kreditkarte bekommen Sie von uns eine persönliche Geheimzahl. Die persönliche Geheimzahl wird auch abgekürzt als PIN bezeichnet. PIN steht für den englischen Begriff Personal Identification Number. Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.

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1.8.2 Funktionen der girocard (Debitkarte)

  •  Bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen im InlandBargeldgeld Ein- und Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten der Commerzbank AG und Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken im Inland. Für die Geldausgabe an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken und Dienstleistern können Gebühren anfallen.

Zum Schutz der girocard (Debitkarte) erhalten Sie eine PIN separat per Post (Personal Identification Number = PIN). Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.

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1.8.3 Funktionen der Visa-Kreditkarte

  • Bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen im Inland, im Ausland und bei Online-Kartenzahlungen Bargeldgeld Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten der Commerzbank AG und Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken und Dienstleistern
  • im Inland. Für die Geldausgabe an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken und Dienstleistern können Gebühren seitens des Dienstleisters anfallen.
  • Monatliches individuelles Kreditvolumen mit Abrechnung am Monatsende.

Zum Schutz der Visa-Kreditkarte vergeben Sie sich online im persönlichen Bereich Ihrer Kontoverbindung eine persönliche Geheimzahl (Personal Identification Number = PIN). Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt

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1.9 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Zahlungskarte?

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1.9.1 Zahlungsvorgänge mit der Visa-Debitkarte

Für bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre Visa-Debitkarte in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
  • Sie können auch die kontaktlose Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre Visa-Debitkarte an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
  • Sie können Ihre Visa-Debitkarte auch zur Bezahlung im Internet nutzen. Zahlungen, die im Internet erfolgen sind in der Regel per TAN-Verfahren freigabepflichtig.

Und Sie können Ihre Visa-Debitkarte als digitale Karte bei ApplePay und GooglePay nutzen. Das heißt, Sie können mit Ihrem Endgerät bezahlen, zum Beispiel mit Ihrem Smartphone. Ihre Zahlung wird dann meistens durch Ihren Fingerabdruck oder durch Gesichtserkennung freigegeben.

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1.9.2 Zahlungsvorgänge mit der girocard (Debitkarte)

  • Sie können Ihre girocard in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
  • Sie können auch die kontaktlose Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre Visa-Debitkarte an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.

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1.9.3 Zahlungsvorgänge mit der Visa-Kreditkarte

  • Sie können Ihre Visa-Kreditkarte in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
  • Sie können auch die kontaktlose Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre Visa-Kreditkarte an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
  • Sie können Ihre Visa-Kreditkarte auch zur Bezahlung im Internet nutzen. Zahlungen, die im Internet erfolgen sind per TAN-Verfahren freigabepflichtig.
  • Und Sie können Ihre Visa-Kreditkarte als digitale Karte bei ApplePay und GooglePay nutzen. Das heißt, Sie können mit Ihrem Endgerät bezahlen, zum Beispiel mit Ihrem Smartphone. Ihre Zahlung wird dann meistens durch Ihren Fingerabdruck oder durch Gesichtserkennung freigegeben.

Wir garantieren einem Handelsunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen den Zahlungsbetrag gewöhnlich nur, wenn Ihr Zahlungskonto ausreichend Guthaben oder eine Kreditlinie aufweist. Der Zahlungsbetrag wird dann zeitnah Ihrem Zahlungskonto belastet. Wenn wir den Zahlungsbetrag nicht garantieren können, wird die Zahlung abgelehnt.

Alle wichtigen Regelungen zu Zahlungsdiensten finden Sie in den Bedingungen für die jeweilige Karte.

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1.10 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit einer Zahlungskarte?

Sie können mit Ihrer Visa-Debitkarte , Visa-Kreditkarte oder girocard (Debitkarte) Bargeld von Ihrem Zahlungskonto an einem Geldausgabe-Automaten abheben. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Konto ausreichend Guthaben oder eine Kreditlinie aufweist. Am Geldausgabe-Automaten müssen Sie Ihre PIN eingeben. Der Geldbetrag der Bargeld-Auszahlung wird Ihrem Zahlungskonto zeitnah belastet.

Die Preise für Bargeld-Auszahlungen entnehmen Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Mögliche zusätzliche Entgelte des Betreibers eines Geldausgabe-Automaten, werden Ihnen am Geldausgabe-Automaten angezeigt. Mit der girocard (Debitkarte) erhalten Sie im Ausland kein Geld am Geld-Ausgabe-Automaten.

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1.11 Gibt es die Möglichkeit, das Zahlungskonto zu überziehen?

Sie können mit uns vereinbaren, dass Sie Ihr Zahlungskonto überziehen dürfen. Das heißt: Sie dürfen Ihr Konto belasten, obwohl Ihr Zahlungskonto nicht ausreichend Guthaben aufweist. Man kann auch sagen: Wir räumen Ihnen eine Überziehungsmöglichkeit ein. Daher spricht man auch von einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (auch: eingeräumte Kontoüberziehung, Dispositionskredit, Dispo oder Überziehungskredit).

Bei einer solchen Vereinbarung handelt es sich um ein Allgemein-Verbraucherdarlehen beziehungsweise um einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (siehe hierzu auch unsere Informationen zum Verbraucherdarlehensvertrag). In diesem Vertrag legen wir mit Ihnen fest, bis zu welcher Höhe Sie Ihr Zahlungskonto überziehen dürfen. Zudem legen wir mit Ihnen fest, welche Zinsen und Entgelte wir Ihnen berechnen. Die Voraussetzung zum Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages ist Ihre Kreditwürdigkeit. Die Höhe der Überziehungsmöglichkeit orientiert sich meist an den regelmäßigen Zahlungen, die auf Ihrem Konto eingehen, zum Beispiel an der Höhe Ihres Gehalts.

Sollten Sie die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit überschreiten, können wir einen Zahlungsauftrag trotzdem ausführen. Meist können wir einschätzen, ob eine Überziehung Ihres Zahlungskontos in Ordnung ist. Man spricht dann von einer geduldeten Kontoüberziehung. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch auf eine geduldete Kontoüberziehung. Das gilt auch, wenn wir mit Ihnen keine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit vereinbart haben.

Alle Einzelheiten zur geduldeten Überziehung Ihres Zahlungskontos vereinbaren wir mit Ihnen im Zahlungskontovertrag.

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1.12 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste?

Für das Zahlungskonto, die Zahlungsdienste und die Bereitstellung der Visa-Debitkarte und unserer optionalen Karten (girocard (Debitkarte), Visa-Kreditkarte) fallen jeweils bestimmte Kosten an. Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Zinsen für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten und geduldete Kontoüberziehungen richten sich nach den Regelungen, die wir mit Ihnen in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten haben. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Höhe der Zinsen.

Alle fälligen Kosten und Zinsen werden Ihrem Zahlungskonto zum jeweiligen Rechnungsabschluss belastet.

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1.13 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Wir schließen mit Ihnen den Zahlungskontovertrag und damit verbundene Verträge zu Zahlungsdiensten für unbestimmte Zeit ab. Sie können den jeweiligen Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate.

Allerdings gilt: Bei einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) gibt es grundsätzlich keine Kündigungsfrist, weder für Sie noch für uns als Bank. Die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Vertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Vertrag festhalten.

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1.14 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?

Regelungen zu unseren Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise zu unseren Zahlungsdiensten finden Sie im Zahlungskontovertrag und in den einzelnen Verträgen zu den Zahlungsdiensten. Zudem finden Sie weitere Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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1.15 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden?

Sie können von uns verlangen, dass wir Ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto führen. Das gilt auch, wenn Ihr Zahlungskonto einen negativen Saldo aufweist. Bei einem negativen Saldo müssen Sie Ihr Zahlungskonto aber zukünftig auf Guthaben-Basis führen. Das heißt, dass Sie Ihr Konto zukünftig nicht mehr überziehen dürfen.

Bei einem Pfändungsschutzkonto besteht für Ihr Guthaben ein begrenzter Pfändungsschutz. Das heißt: Der Pfändungsschutz gilt nur für einen bestimmten Guthaben-Betrag, und zwar in Höhe eines pauschalen Freibetrags. Dieser sogenannte Sockelfreibetrag wird jährlich neu bestimmt. Sie können sich aber auch weitere pauschale Freibeträge bescheinigen lassen, die sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen richten. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen müssen. Wenn Sie von einer Pfändung betroffen sind, können Sie das Guthaben Ihres Zahlungskontos in Höhe des Freibetrags noch nutzen.

Sie dürfen in Deutschland nur ein Pfändungsschutzkonto haben.

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1.16 Was ist ein Basiskonto?

Im Zahlungskontengesetz ist das Basiskonto geregelt. Es soll Verbrauchern und Verbraucherinnen in Deutschland den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen: Keiner soll ohne Zahlungskonto sein. comdirect bietet aktuell kein Basiskonto an, Sie können sich allerdings auf der Website der Commerzbank diesbezüglich informieren. Basiskonto - Commerzbank

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2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 

Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

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2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

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2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de

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3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen 

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient, werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.


Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen in dieser Information die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.

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3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise unserer Zahlungsdienste:

  • Bargeld-Einzahlungen, Bargeld-Auszahlungen: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Bargeld einzuzahlen oder abzuheben:
    Sie können Bargeld an Geldautomaten der Commerzbank (Einzahlungsautomaten, Geldausgabe-Automaten) einzahlen oder an Geldautomaten verschiedener Banken abheben. Die Funktionalitäten zur Barrierefreiheit hängen vom jeweiligen Geldautomatenbetreiber ab und können durch comdirect nicht beeinflusst werden. 

    Geldautomaten verfügen gewöhnlicherweise über verschiedene Zugangsmöglichkeiten: Beispielsweise verschiedene sensorische Kanäle, wie visuelle und und tastbare Bedienungselemente sowie die Vorlesefunktion. Dies gilt unter Umständen nicht für Geldautomaten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
  • Ausführung von Überweisungen:
    Sie können Überweisungsaufträge elektronisch erteilen, zum Beispiel über das Online-Banking oder die Banking-App. Die elektronischen Zugangsmöglichkeiten verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.
  • Informationen über das Zahlungskonto: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Informationen wie Kontostand und Zahlungsvorgänge (Gutschriften und Belastungen aufgrund von Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften …) über Ihr Zahlungskonto abzurufen:
    Sie können Informationen über Ihr Zahlungskonto elektronisch abrufen, zum Beispiel über das Online-Banking oder die Banking-App. Die elektronischen Zugangsmöglichkeiten verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.
  • Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen: Sie können Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen barrierefrei nutzen. Das betrifft zum Beispiel: die Eingabe der PIN bei der Nutzung der Zahlungskarte; die Eingabe der PIN bei der Nutzung des Online-Banking oder der Banking-App; die Generierung von Transaktionsnummern (zum Beispiel bei der Nutzung des photoTAN-Verfahrens).
  • Banking-App: Die Banking-App verfügt über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.

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3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information zur Verfügung über den folgenden sensorischen Kanal: Internetseite der Bank.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Es handelt sich um das html-Format, das bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt.

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3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):

  • Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: Die Schriftgröße ist veränderbar und das Dokument kann mit unterschiedlicher Lautstärke vorgelesen werden.
  • Die Dokumente sind web-basiert im html-Format oder im pdf/ua-Format. Dieses Formate köannen in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorischen Kanäle zur Verfügung. Bei vielen Dokumenten werden diese Anforderungen bereits erfüllt.

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4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde 

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die MLBF befindet sich aktuell noch im Aufbau. Eine aktuelle Adresse der MLBF wurde bisher nicht bekanntgegeben. Zwischenzeitlich können Sie sich unter der folgenden Adresse an die MLBF wenden:

Name:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Zurzeit erreichbar unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Adresse:
Turmschanzenstraße 25,
39114 Magdeburg

Telefon: 0391 - 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Sobald uns eine neue Adresse der MLBF bekannt ist, werden wir das Informationsblatt anpassen.

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