3.8 Währungsrisiko
Das Verlustrisiko erhöht sich weiter, wenn der Kontrakt oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf eine ausländische Währung oder Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Basiswerts hiernach bestimmt (z. B. bei Gold oder Öl). In diesem Fall ist das Verlustrisiko nicht nur von der Wertentwicklung des Basiswertes abhängig, sondern es besteht ein zusätzliches Verlustrisiko aufgrund von Wechselkursschwankungen der ausländischen Währung.